Situation
Ein Hersteller von Spannbetonhohlplatten oder eine planende Person muss entscheiden, ob die optionale Prüfung der zentrischen Betonzugfestigkeit an Plattenstegen nach Anhang B der Richtlinie sinnvoll ist — oder ob der einfachere Weg mit erhöhtem Teilsicherheitsbeiwert wirtschaftlicher ist.
Lösungsrichtung
Die Entscheidung ist ein direkter Trade-off: Hersteller, die die zentrische Zugfestigkeit an „Zugknochen“ im Betonalter 28 Tagen prüfen und in einer Herstellererklärung nach DIN 18200 angeben, dürfen die Querkrafttragfähigkeit mit γc = 1,5 bemessen. Wer auf die Prüfung verzichtet, muss η = 1,2 aufschlagen, also γc = 1,8 — das mindert die rechnerische Querkrafttragfähigkeit um 20 %. Die Prüfung ist aufwendig (exzentrizitätsfreie Lasteinleitung, kein standardisiertes Verfahren) und gibt primär Aufschluss über die produktionsspezifische Streuung. Sie lohnt sich bei stabilem Prozess und hohem Output; bei kleinen Mengen ist der Sicherheitszuschlag wirtschaftlicher. Wer prüft, muss AVCP-System 2+ aufsetzen — auch die Biegezugfestigkeit der Plattenspiegel ist Voraussetzung für den alternativen Nachweis statt Dekompression. Welche Prüfdetails Anhang B verlangt, arbeitet Abschnitt 2.7 aus.