Situation
Die Tragwerksplanung findet in der Bestandsstatik einer älteren Spannbeton-Hohlkastenbrücke Bügelformen, die heute nicht mehr als zulässige Querkraftbewehrung gelten — offene Bügel oder Bügel mit Übergreifungsstoß der Schenkel — und muss entscheiden, ob diese im Nachweis berücksichtigt werden dürfen.
Lösungsrichtung
Nach aktueller Norm gelten offene oder zweiteilige Bügel im Brückenbau als unzulässige Querkraftbewehrung — die Anrechenbarkeit ist normativ ausgeschlossen. TUM-Versuche im Rahmen eines Verbundforschungsvorhabens zeigen jedoch, dass auch diese Bügelformen einen nennenswerten Querkraftanteil tragen, wenn die Verankerung der Bügelschenkel ausreichend ist und die Übergreifungslängen normgemäß gewählt sind. Auf dieser Basis wurde ein anwendbares Bemessungskonzept entwickelt, das in die kommende BEM-ING Teil 2 einfließt. Wer eigenmächtig anrechnet, riskiert die Prüfung; wer pauschal nicht anrechnet, baut unnötig zurück. Welche Bügelformen wie weit anrechenbar sind und wie das Verfahren am Beispiel einer Bestandsbrücke aussieht, arbeitet Abschnitt 2.3 anhand der TUM-Versuche durch.