Situation

Die Tragwerksplanung will die am Bohrkern bestimmte In-situ-Druckfestigkeit mit Werten aus historischen Statikunterlagen (gemessen am 28-Tage-Normzylinder) vergleichen und muss den Bauwerks-Norm-Unterschied korrekt einrechnen.

Knackpunkt

Der Unterschied zwischen Bohrkern- und Normprobekörper-Festigkeit ist im Eurocode-System bereits implizit im Teilsicherheitsbeiwert γc = 1,5 enthalten — eine zusätzliche Anwendung würde doppelt sicher sein, eine unterlassene Anwendung wäre unsicher.

Risiko bei Fehlentscheidung

Wer den Übertragungsfaktor nicht korrekt zuordnet, baut entweder eine versteckte Doppelsicherheit (γc enthält ihn schon) oder vernachlässigt den realen Festigkeitsunterschied und überschätzt die Tragfähigkeit.

Lösungsrichtung

Die am Bohrkern aus dem Bauwerk geprüfte Druckfestigkeit ist systematisch etwa 15 % geringer als am wassergelagerten Normzylinder, weil Verdichtung, Feuchtegehalt, Bohrschädigung und Ausmuscheln angeschnittener Gesteinskörner das Bauteilergebnis nach unten verschieben. DIN EN 13791/A20:2022 berücksichtigt das mit dem Übertragungsfaktor η = 0,85 (entsprechend γconv = 1,15). Entscheidend für die Nachrechnung: Dieser Faktor steckt nach DAfStb-Heft 600 bereits im Teilsicherheitsbeiwert γc = 1,5 — wer ihn zusätzlich auf fck anwendet, doppelt die Sicherheit unbeabsichtigt. Wer am Bohrkern bestimmte Werte direkt in fck = α·fck,is umrechnet, muss konsistent mit dem korrespondierenden γc rechnen und Formate nicht mischen. Welche Untersuchungsbasis den Faktor 0,85 für alle Festigkeitsklassen und Bauteiltypen bestätigt, dokumentiert Abschnitt 5.

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