Situation
Die Tragwerksplanung erhält den Auftrag, eine Bestandsbrücke nach Nachrechnungsrichtlinie zu prüfen, und muss vor Beginn klären, welche Verfeinerungsstufe ihre Brücke voraussichtlich erfordert und welche Konsequenz die spätere Klasseneinordnung für Nutzung und Erhaltung hat.
Lösungsrichtung
Die Nachrechnung folgt einem Stufenmodell: Stufe 1 ist Standardberechnung mit DIN-Fachbericht 101/102 auf Neubauniveau, Stufe 2 erlaubt erweiterte Querkraft-/Torsionsansätze und ggf. ein mit der Straßenbaubehörde vereinbartes abgemindertes Ziellastniveau, Stufe 3 stützt sich auf Probebelastungen (Verformungen, Krümmungen, Dehnungen), Stufe 4 erlaubt wissenschaftliche Verfahren wie CSA S6:19 oder nichtlineare FE-Berechnungen. Die Klassen folgen direkt: A = Stufe 1 ohne Einschränkungen, B = Stufe 2–4 ohne Nutzungseinschränkung, C = Tragfähigkeit nur mit Lastbeschränkung oder Kompensation. Wer Stufen überspringt, erzeugt unnötigen Aufwand oder verschenkt Reserven. Welche Modifikationen in welcher Stufe zulässig sind und wann sich Stufe 3 wegen Probebelastungs-Aufwand lohnt, ordnet Abschnitt 1.2 ein.