Situation
Die Tragwerksplanung oder eine prüfingenieur:in muss bei einer vorgespannten Bestandsbrücke (oft Baujahr 1950–1980) klären, ob der verbaute Spannstahl unter die Gruppe der SpRK-empfindlichen Spannstähle der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion fällt — Voraussetzung für jeden weitergehenden Nachweis.
Lösungsrichtung
Die Gefährdung folgt einer konkreten Hersteller-/Stahltyp-/Jahrgangs-Liste der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion: ölvergütete Spannstähle St145/160 von Felten & Guilleaume (Neptun) und Hütten- und Bergwerke Rheinhausen (Sigma) der Produktion bis 1965 sind stark gefährdet; Sigma-Stähle 1966–1978 noch gefährdet; Hennigsdorfer St140/160 aus dem DDR-Blockspannverfahren gilt als Sonderfall, für den die Handlungsanweisung als alleiniger Nachweis nicht ausreicht. Wer den Stahltyp nicht eindeutig identifiziert (Bestandsunterlagen, Bohrproben, Spannblock-Bauart), kann die nachfolgenden Nachweisschritte nicht führen und liegt entweder unzulässig auf der sicheren oder gefährlich auf der unsicheren Seite. Die vollständige Hersteller-/Typen-/Jahrgangsmatrix und der Umgang mit Sonderfällen wie dem Blockspannverfahren sind in Abschnitt 1.2 der Quelle dokumentiert.