Situation

Die Tragwerksplanung oder eine prüfingenieur:in muss bei einer vorgespannten Bestandsbrücke (oft Baujahr 1950–1980) klären, ob der verbaute Spannstahl unter die Gruppe der SpRK-empfindlichen Spannstähle der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion fällt — Voraussetzung für jeden weitergehenden Nachweis.

Knackpunkt

Die SpRK-Gefährdung ist an konkrete Hersteller, Stahlsorten (vor allem ölvergütete St145/160) und Produktionszeiträume gebunden — nicht an Brückentyp oder Verkehrslast.

Risiko bei Fehlentscheidung

Wird ein gefährdeter Spannstahl übersehen, entfällt der Nachweis des Ankündigungsverhaltens — das Bauwerk kann ohne Vorwarnung versagen, wie es beim Einsturz der Carolabrücke (Dresden 2024) öffentlich wurde.

Lösungsrichtung

Die Gefährdung folgt einer konkreten Hersteller-/Stahltyp-/Jahrgangs-Liste der Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion: ölvergütete Spannstähle St145/160 von Felten & Guilleaume (Neptun) und Hütten- und Bergwerke Rheinhausen (Sigma) der Produktion bis 1965 sind stark gefährdet; Sigma-Stähle 1966–1978 noch gefährdet; Hennigsdorfer St140/160 aus dem DDR-Blockspannverfahren gilt als Sonderfall, für den die Handlungsanweisung als alleiniger Nachweis nicht ausreicht. Wer den Stahltyp nicht eindeutig identifiziert (Bestandsunterlagen, Bohrproben, Spannblock-Bauart), kann die nachfolgenden Nachweisschritte nicht führen und liegt entweder unzulässig auf der sicheren oder gefährlich auf der unsicheren Seite. Die vollständige Hersteller-/Typen-/Jahrgangsmatrix und der Umgang mit Sonderfällen wie dem Blockspannverfahren sind in Abschnitt 1.2 der Quelle dokumentiert.

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