Situation

Ein Tragwerksplaner muss bei einem Bestandsmauerwerk klären, ob der vorhandene Hochlochziegel mit einem in der ETA des Dübels enthaltenen Referenzstein vergleichbar ist.

Knackpunkt

Die Übertragbarkeit einer ETA hängt nicht vom Hersteller oder Format des Steins ab, sondern von Material, Struktur und Lochbild — eine optische Ähnlichkeit reicht nicht als Begründung.

Risiko bei Fehlentscheidung

Falsche Übertragung der ETA-Tragfähigkeit auf einen vermeintlich vergleichbaren Stein — die ermittelte Last greift im Versagensfall nicht.

Lösungsrichtung

Die kategorische Regel: bei Vollsteinen darf die ETA-Tragfähigkeit übertragen werden, wenn der Baustellen-Stein gleichen Baustoff hat und sich nur durch größeres Format oder höhere Druckfestigkeit unterscheidet. Bei Lochsteinen ist die Übertragung nur erlaubt, wenn Material, Struktur (Voll/Hohl, Dämmstoff-Füllung) und Format vergleichbar sind — sonst sind Versuche Pflicht. Wer nur nach optischer Ähnlichkeit überträgt ("sieht aus wie"), täuscht sich, weil das Lochbild das Tragverhalten direkt prägt. Der Referenzstein muss im Prüfbericht vollständig dokumentiert werden (Fundstelle, Anhang, Hersteller, Maße), damit die Auswertung später nachvollziehbar bleibt. Wie das im Beispiel mit ETA-08/0190 für einen Hochlochziegel konkret aussieht, zeigt die Quelle mit ETA-Anhang-Auszügen.

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