Situation
Ein Tragwerksplaner wertet Versuche an verputztem Bestandsmauerwerk aus und muss klären, ob die ermittelte Tragfähigkeit wegen nicht sichtbarer Fugen abgemindert werden muss.
Lösungsrichtung
Die EAD/TR-064-Regel: charakteristische Tragfähigkeit halbiert sich, wenn Fugen nicht sichtbar sind (Regelfall verputzt) oder senkrechte Stoßfugen unvermörtelt (außer sichtbar verzahnt) — der Bemessungswert ist dann auf NSd ≤ 2,0 kN begrenzt, um Steinausbruch zu vermeiden. Bei modernem Planziegelmauerwerk entfällt nach DIBt-Regel die Halbierung, wenn kumulativ erfüllt: Bohrlochdurchmesser ≥ 10 mm, knirschgestoßene Stoßfugen, Lagerfugen in Dünnbett-/Mittelbettmörtel ≤ 6 mm oder Klebefugen. Wer pauschal halbiert, verschenkt im modernen Planziegel Tragreserve; wer nicht halbiert, baut auf unsicherem Bestand zu hoch aus. Wie die Fugenqualität im Bestand repräsentativ beurteilt wird und welche Lage der Prüfgerät-Abstützung bei klein- vs. großformatigen Steinen gilt, beschreibt die Quelle praxisnah.