Situation

Ein Tragwerksplaner wertet Versuche an verputztem Bestandsmauerwerk aus und muss klären, ob die ermittelte Tragfähigkeit wegen nicht sichtbarer Fugen abgemindert werden muss.

Knackpunkt

Verputz oder unverfüllte Stoßfugen sind im Regelfall sicht- oder dokumentationsschwach — die 50-%-Abminderung wird übersehen oder pauschal angesetzt, beides ist falsch.

Risiko bei Fehlentscheidung

Übersehene Fugen-Abminderung führt zu überschätzter Tragfähigkeit; pauschale Abminderung bei modernem Planziegelmauerwerk verteuert das Projekt unnötig.

Lösungsrichtung

Die EAD/TR-064-Regel: charakteristische Tragfähigkeit halbiert sich, wenn Fugen nicht sichtbar sind (Regelfall verputzt) oder senkrechte Stoßfugen unvermörtelt (außer sichtbar verzahnt) — der Bemessungswert ist dann auf NSd ≤ 2,0 kN begrenzt, um Steinausbruch zu vermeiden. Bei modernem Planziegelmauerwerk entfällt nach DIBt-Regel die Halbierung, wenn kumulativ erfüllt: Bohrlochdurchmesser ≥ 10 mm, knirschgestoßene Stoßfugen, Lagerfugen in Dünnbett-/Mittelbettmörtel ≤ 6 mm oder Klebefugen. Wer pauschal halbiert, verschenkt im modernen Planziegel Tragreserve; wer nicht halbiert, baut auf unsicherem Bestand zu hoch aus. Wie die Fugenqualität im Bestand repräsentativ beurteilt wird und welche Lage der Prüfgerät-Abstützung bei klein- vs. großformatigen Steinen gilt, beschreibt die Quelle praxisnah.

ZUR QUELLE