Situation
Ein Planer projektiert eine bodentiefe Fenstertür mit barrierefreiem Schwellendetail und muss die Abdichtungshöhe gegen die Forderung nach Schwellenlosigkeit abwägen.
Lösungsrichtung
Die 150 mm Abdichtungshöhe über Belag oder Überschüttung nach DIN 18195 sind der Regelwert, dürfen aber bei bodentiefen Türen unterschritten werden — vorausgesetzt, bauseitige Kompensationsmaßnahmen (Überdachung, Entwässerungsrinne, Gefälle) reduzieren die Wasserbelastung nachweisbar. Wer die Höhe einfach unterschreitet ohne diese flankierenden Maßnahmen, riskiert nasse Wände, Mängelanspruch und im Außenbereich auch Frostschäden im Sockel. Wie weit die Höhe nach Flachdachrichtlinie konkret reduziert werden darf (Untergrenze 50 mm bei einwandfreiem Wasserablauf), welche Schwellenformen barrierefrei kompatibel sind und wie der raumseitige Bodenbelag (feuchteunempfindliche Materialien, z.B. Fliesen) gewählt werden muss, zeigt die Quelle mit Detailbildern für mehrere Einbausituationen.