Situation

Ein Planer projektiert eine bodentiefe Fenstertür mit barrierefreiem Schwellendetail und muss die Abdichtungshöhe gegen die Forderung nach Schwellenlosigkeit abwägen.

Knackpunkt

Die normative Abdichtungshöhe von 150 mm steht im Konflikt mit barrierefreier Nutzung — ohne flankierende Maßnahmen ist die Unterschreitung ein Mangel.

Risiko bei Fehlentscheidung

Eindringendes Niederschlags- und Spritzwasser, Schäden in der Außenwand, Klage des Bauherrn auf barrierefreie Nutzbarkeit bei gleichzeitiger Dichtheit — beides gleichzeitig sind die meisten Anschlüsse ohne Sondermaßnahmen nicht.

Lösungsrichtung

Die 150 mm Abdichtungshöhe über Belag oder Überschüttung nach DIN 18195 sind der Regelwert, dürfen aber bei bodentiefen Türen unterschritten werden — vorausgesetzt, bauseitige Kompensationsmaßnahmen (Überdachung, Entwässerungsrinne, Gefälle) reduzieren die Wasserbelastung nachweisbar. Wer die Höhe einfach unterschreitet ohne diese flankierenden Maßnahmen, riskiert nasse Wände, Mängelanspruch und im Außenbereich auch Frostschäden im Sockel. Wie weit die Höhe nach Flachdachrichtlinie konkret reduziert werden darf (Untergrenze 50 mm bei einwandfreiem Wasserablauf), welche Schwellenformen barrierefrei kompatibel sind und wie der raumseitige Bodenbelag (feuchteunempfindliche Materialien, z.B. Fliesen) gewählt werden muss, zeigt die Quelle mit Detailbildern für mehrere Einbausituationen.

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