Situation

Ein Planer prüft in LPH 5 das Wärmebrückendetail am Fenster-Wand-Anschluss und muss den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nachweisen.

Knackpunkt

Der Mindestwärmeschutz ist keine Empfehlung, sondern ein normativer Pflichtwert — die Schnittstellen Rollladenkasten/Fenster/Baukörper sind als geometrische Wärmebrücken numerisch nachzuweisen.

Risiko bei Fehlentscheidung

Schimmelbildung in der Laibung, Bauschäden, Mängelhaftung gegenüber Bauherr — die Sanierung im Bestand ist erheblich aufwändiger als die korrekte Planung im Neubau.

Lösungsrichtung

Die normative Grenze ist eindeutig: an Schnittstellen Fenster/Rollladenkasten/Baukörper muss der Temperaturfaktor fRsi ≥ 0,70 erreicht werden, was einer minimalen raumseitigen Oberflächentemperatur von 12,6 °C entspricht (Randbedingungen nach Beiblatt 2 DIN 4108, raumseitig Rsi = 0,13 m²·K/W, gleichmäßige Beheizung, freie Luftzirkulation). Wer diesen Wert unterschreitet, verfehlt nicht nur die Norm, sondern produziert ein Schimmel-Risikodetail, das im Streitfall der Sachverständige zuverlässig nachweist. Wie der Nachweis konkret über Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211 zu führen ist, welche Randbedingungen anzusetzen sind und wie typische Anschlussvarianten (Vorwandmontage, Innenlaibung, Rollladenkasten) abschneiden, arbeitet die Quelle mit Bildern und Verweisen auf das ift-Montagetool durch.

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