Situation
Die Tragwerksplanung möchte ein konkretes Bauteil (etwa eine Parkhausdecke, eine Brückenkappe oder ein Sichtbetonelement) mit nichtmetallischer FVK-Bewehrung statt Betonstahl ausführen und muss prüfen, ob das Vorhaben in den Anwendungsbereich der 2024 erstmals veröffentlichten Richtlinie fällt.
Lösungsrichtung
Die erste Fassung der DAfStb-Richtlinie (Anfang 2024) hat einen scharf abgegrenzten Gültigkeitsbereich: Neubauteile mit schlaffer nichtmetallischer Bewehrung aus Stäben oder Gittern; ausgeschlossen sind vorgespannte Bauteile, Druckbewehrung, kombinierte Bewehrung außerhalb expliziter Anwendbarkeitsnachweise, Gitter als Querkraftbewehrung (nur Stabbügel, Mindestdicke 200 mm), Torsion außer geringfügig, Durchstanzen außerhalb des Einzellast-Querkraftnachweises (keine Flachdecken), Ermüdung, Leichtbeton und Sonderbetone (Stahlfaserbeton, rezyklierte Gesteinskörnungen). Flachgründungen sind enthalten. Wer in einen Ausschlussbereich fällt, geht über ZiE oder vorhabenbezogene Bauartgenehmigung — die zweite Fassung soll Torsion, Vorspannung, Durchstanzen und Ermüdung erweitern. Welche Sonderfälle und welche Hilfestellungen DAfStb-Heft 660 bietet, arbeitet Abschnitt 2.2 aus.