Situation
Eine planende Person oder Bauherrschaft prüft ein Projekt mit nichtmetallischer Bewehrung und muss verstehen, welche Kombination aus Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen für das gewählte Bewehrungsprodukt und das Bauteil notwendig ist, bevor mit der Bauausführung begonnen werden kann.
Lösungsrichtung
Ohne harmonisierte Produktnorm läuft die baurechtliche Einordnung über zwei Pfade: Nationaler Weg über abZ für das Bewehrungsprodukt (Teil 2 der Richtlinie) plus aBG für die Bauart (Teile 1 und 3) — üblich ist die Kombination abZ + aBG für ein Produkt; alternativ Bauteilzulassungen für vorgefertigte Carbon-Decken. Europäischer Weg seit Juli 2024 über EAD-260023-00-0301 mit ETA und CE-Kennzeichnung — die ETA deckt nur Produkteigenschaften; deutsche Anwendungsregeln (Bemessung, Konstruktion, Ausführung) müssen über die Richtlinie geregelt werden. Wer auf eine ETA allein vertraut, hat keine vollständige Nachweisbasis. Ver- und Anwendbarkeitsnachweise können den Anwendungsbereich einschränken oder erweitern. Welche Materialien aktuell mit abZ/aBG verfügbar sind, dokumentieren Abschnitt 10 und DAfStb-Heft 660.