Situation
Eine planende Person bereitet die Bemessung einer Stahlbetonhohlplatte für ein Wohn- oder Industrieprojekt vor und muss klären, welche Plattendicken, Spannweiten und Hohlraum-Geometrien noch im Anwendungsbereich der Richtlinie liegen — und wo der Erfahrungsbereich endet.
Lösungsrichtung
Die Richtlinie Teil 1 grenzt den Anwendungsbereich für Stahlbetonhohlplatten klar ab: Übliche Spannweite 6–7 m, Deckendicke 200–240 mm, Standardbreite 333 mm (bis 2 m möglich). Hohlraumseitenverhältnis b0/h0 ≤ 1 ist der Regelfall mit Mindeststegbreiten und Plattenspiegel-Maßen aus Bild 2; bei b0/h0 > 1 ist ein Vierendeelträger-Nachweis der Querverteilung Pflicht. Die EC2-Erleichterung Verzicht auf Querbewehrung für Vollplatten bis b ≤ 1,20 m gilt bei Hohlplatten nur bis zur in der Richtlinie genannten maximalen Plattenbreite. Wer den Erfahrungsbereich verlässt, muss zusätzliche Nachweise zu Querkraft, Stegbewehrung und Brandschutz führen. Welche Mindest-Stegbreiten, Plattenspiegel-Nennmaße und Regelungen für Querkraftbewehrung und Durchbiegungsnachweise gelten, dokumentiert Abschnitt 1.