Situation

Die Tragwerksplanung oder Bauüberwachung muss für ein Bauvorhaben mit Fertigteilhohlplatten klären, welches Regelwerk die früheren abZ ersetzt — eine Frage, die nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 jahrelang nicht eindeutig zu beantworten war.

Knackpunkt

Die harmonisierte Produktnorm DIN EN 1168 allein reicht für die Verwendung in Deutschland nicht aus — die deutschen bauaufsichtlichen Anforderungen sind im Verbund von Produkt-, Bemessungs- und Anwendungsnormen umzusetzen.

Risiko bei Fehlentscheidung

Wer ausschließlich auf Herstellerbroschüren oder die Leistungserklärung des Herstellers nach DIN EN 1168 vertraut, hat keinen ausreichenden Standsicherheitsnachweis — die bauliche Anlage gilt formal als nicht nachgewiesen.

Lösungsrichtung

Seit Januar 2023 ist die dreiteilige DAfStb-Richtlinie Fertigteilhohlplatten in Kraft: Teil 1 regelt Stahlbeton-, Teil 2 Spannbetonhohlplatten, Teil 3 die allgemeinen bauaufsichtlichen Anforderungen — letztere wurde im August 2023 inhaltsgleich als DIN 1045-41 für alle konstruktiven Betonfertigteile veröffentlicht. Die Richtlinie ersetzt die früheren abZ und überführt die Industrierichtlinie „Spannbeton-Fertigdecken“ sowie die DIBt-Auslegungsgrundsätze in einen einheitlichen Rahmen. Wer nur DIN EN 1168 und die Leistungserklärung verwendet, erfüllt das Inverkehrbringen, aber nicht den deutschen Standsicherheitsnachweis: Der statische Nachweis ist vorhabenbezogen für jede Bauwerksebene aufzustellen. Welche Abweichungen vom EC2 (Verzicht auf Mindestquerkraft-, Mindestlängs- und Spaltzugbewehrung) die Richtlinie führt, arbeiten Einleitung und Abschnitt 2.2/3 aus.

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