Situation
Die Tragwerksplanung führt für eine Spannbetonhohlplatte mit Anforderung an die Feuerwiderstandsklasse F90 den Brandschutznachweis und muss klären, welche Querkraft-Tragfähigkeit im Brandfall maßgebend ist — zwei alternative Nachweise sind zu prüfen.
Lösungsrichtung
Der Brandschutznachweis für die Querkrafttragfähigkeit von Spannbetonhohlplatten ohne Querkraftbewehrung umfasst zwei Begrenzungen — VEd,fi darf den kleineren der beiden nicht überschreiten: a) 60 % von VRd,c nach DIN EN 1992-1-1 Gl. 6.2a und b) VRd,c,fi nach DIN EN 1168 Anhang G.1.3 mit temperaturabhängigen Abminderungsfaktoren kp(θ), ks(θ), kc,t(θ) für Spannstahl, Fugenlängsbewehrung und Beton. Die Brandfall-Querkraft VEd,fi folgt aus der Gebrauchslast über ηfi (typisch ~0,5). Wer nur Nachweis a) führt, übersieht den oft kritischeren temperaturabhängigen Verankerungsnachweis nach b), bei dem FR,a,fi,p auf die reduzierte Verbundfestigkeit fbpd,fi zurückgeht. Wer F90 ansetzt, ohne die Mindest-Achsabstände der Spannlitzen zu prüfen, deckt den Brandfall nicht ab. Welche kp/ks/kc,t-Werte und welches Rechenbeispiel gelten, arbeitet Abschnitt 4.14.3 aus.