Situation

Ein Planer wählt das Glassystem für eine bodentiefe absturzsichernde Verglasung und überlegt, ob ESG-H ausreichen könnte oder ob zwingend VSG vorgeschrieben ist.

Knackpunkt

Beim Bruch der Verglasung darf nicht nur die Verletzungsgefahr gering bleiben — die Bruchstücke müssen auch das Eindringen einer Person verhindern, damit die Absturzsicherung funktioniert.

Risiko bei Fehlentscheidung

ESG/ESG-H statt VSG eingesetzt — beim Bruch zerfällt die Scheibe in Krümel, die Absturzsicherungs-Funktion ist sofort weg, Person stürzt durch die Öffnung.

Lösungsrichtung

Die Faustregel: absturzsichernde Verglasungen enthalten in der Regel Verbund-Sicherheitsglas (VSG) — nicht aus akustischen oder thermischen Gründen, sondern wegen des Bruchverhaltens. Die PVB- oder Ionoplast-Folie hält die Bruchstücke bei Bruch zusammen, sodass die Scheibe trotz Glasbruch eine Restbarriere bildet und Personen nicht hindurchstürzen. ESG/ESG-H zerfällt in Krümel und bietet im Bruchfall keine Restfunktion; Floatglas bildet scharfkantige große Bruchstücke und ist nicht absturzsichernd. DIN 18008-4 fordert zusammen mit der ETB-Richtlinie beide Nachweise (statisch + dynamisch). Welche Glasaufbauten welche RC-/Absturz-Kombinationen abdecken und welche aBG vom DIBt für Sonderkonstruktionen erteilt werden, fasst die Quelle aus dem DIBt-Internetauftritt und DIN 18008-4 zusammen.

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