Situation

Ein Tragwerksplaner hat einen Befestigungspunkt am absturzsichernden Fenster, der den Einzelnachweis knapp nicht erfüllt — und überlegt, ob er die Mehrfachbefestigungs-Tragreserve nach DIBt-Forschungsvorhaben aktivieren darf.

Knackpunkt

Der Faktor (1/0,6 = +67%) ist eine erhebliche Tragreserve — er gilt aber nur unter strikten Voraussetzungen der "Mehrfachbefestigung im Sinne des Forschungsvorhabens", nicht für jede mehrpunktige Befestigung.

Risiko bei Fehlentscheidung

Faktor (1/0,6) ohne Erfüllung der Forschungsvorhaben-Definition angewendet — formal Verstoß, der Bemessungswert ist überhöht, im Versagensfall haftet der Planer.

Lösungsrichtung

Das DIBt-geförderte Forschungsvorhaben des ift Rosenheim (Abschlussbericht 2021) hat erstmals quantifiziert: bei "Mehrfachbefestigung" absturzsichernder Fenster darf der Bemessungswert der Tragfähigkeit mit Faktor (1/0,6) erhöht werden — weil das System Lasten umlagern kann, wenn ein einzelner Punkt seine charakteristische Last überschreitet. Die Voraussetzungen sind eng: definierte Mindestanzahl Befestigungspunkte, definierte Profilsteifigkeit, definierte Lastpfade. Wer den Faktor pauschal auf jede mehrpunktige Befestigung anwendet, überdehnt das Forschungsergebnis. Welche Bedingungen die Mehrfachbefestigung im Sinne des Vorhabens erfüllen muss, wie der Nachweis im Praxisbeispiel 2 mit Fenstermontageschiene geführt wird und wo die Schnittstelle zum Pendelschlag-Versuch liegt, arbeitet die Quelle im zweiten Praxisbeispiel durch.

ZUR QUELLE