Situation

Ein Tragwerksplaner weist die Befestigung eines absturzsichernden Fensters statisch nach und muss klären, welche stoßartige Belastung nach ETB-Richtlinie zusätzlich zur Holmlast und Windlast anzusetzen ist.

Knackpunkt

Die ETB-Last ist eine außergewöhnliche Einwirkung mit eigenem Lastsicherheitsfaktor — sie steht parallel zu Wind und Nutzlast und kann den maßgebenden Lastfall darstellen.

Risiko bei Fehlentscheidung

ETB-Last übersehen oder mit normalen Lastfaktoren verrechnet — Personenanprall führt zu Versagen, Personen können durch die Verglasung stürzen.

Lösungsrichtung

Die ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" aus 1985 ist bauaufsichtlich eingeführt und definiert drei Lastfälle: horizontale statische Nutzlast (Holmlast), Windlast und stoßartige Belastung als außergewöhnliche Einwirkung ("ETB-Last" in Höhe von 2,8 kN — die Quelle nennt diesen Wert explizit als Nachweis-Last). Maßgeblich für die Befestigung ist die Überlagerung Holmlast + Windsog. Das DIBt-Forschungsvorhaben des ift Rosenheim 2021 hat gezeigt: bei Mehrfachbefestigung darf der Bemessungswert mit Faktor (1/0,6) erhöht werden — signifikante Tragreserve, im Detail nachzuweisen. Wer ETB als gewöhnliche Last führt oder den Faktor ohne Erfüllung der Forschungsvorhabens-Definition anwendet, agiert nicht regelgerecht. Welche drei Nachweispfade bestehen (ETB-Last 2,8 kN, Mehrfachbefestigung, Pendelschlag), arbeitet die Quelle systematisch durch.

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