Situation

Ein Tragwerksplaner steht vor einem schmalen Pfeiler oder einer Brüstung und muss klären, ob die geplanten Befestigungspunkte die Mindestabstände der Zulassung einhalten.

Knackpunkt

Die zugelassene Tragfähigkeit gilt nur für charakteristische Abstände — bei reduziertem Randabstand greift eine kontinuierliche Abminderung, ab dem Mindestrandabstand ist gar nichts mehr.

Risiko bei Fehlentscheidung

Dübel im Bereich des Mindestrandabstands montiert ohne Abminderung — der Stein bricht aus, die Tragfähigkeit kollabiert plötzlich.

Lösungsrichtung

Die Begriffe sind kategorisch: Der minimale Randabstand (c_min) ist die absolute Untergrenze — darunter ist der Dübel nicht zulässig. Der charakteristische Randabstand (c_cr) ist der Abstand, ab dem die volle ETA-Tragfähigkeit gilt. Zwischen diesen beiden Werten wird die Tragfähigkeit linear (oder nach Zulassung) abgemindert. Analog gilt für den Achsabstand (s) zwischen Dübeln: bis s_cr volle Tragfähigkeit, ab s_min keine Funktion. Bei zugelassenen Kunststoffdübeln sind beide Abstände in der ETA produkt- und steinabhängig angegeben. Wer im schmalen Pfeiler oder an der Fensterlaibung den c_min unterschreitet, kann die Tragfähigkeit nicht mehr ableiten. Welche konkreten Werte für welche Mauerwerksklasse und welchen Dübeltyp gelten und wie der Übergang zur Mehrfach- oder Einzelbefestigung den maßgebenden Abstand bestimmt, fasst die Quelle aus den ETAs und DIN EN 1992-4 zusammen.

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