Situation

Ein Tragwerksplaner oder Fenstermonteur muss entscheiden, ob ein Fenstereinbau noch über handwerkliche Regelfälle abgedeckt ist oder ob eine Bauteilprüfung oder statische Bemessung erforderlich wird.

Knackpunkt

Die Einordnung in Standardfall vs. Sonderfall 1 vs. Sonderfall 2 entscheidet darüber, ob ein Verwendbarkeitsnachweis, ein Bauteilversuch oder eine Zustimmung im Einzelfall fällig wird.

Risiko bei Fehlentscheidung

Befestigung außerhalb der Zulassung ohne Versuch oder Nachweis — formal ein Verstoß gegen das Bauordnungsrecht, im Schadensfall haftungsrelevant.

Lösungsrichtung

Die Einstufung folgt einer kategorischen Logik: Standardfall sind handwerklich erprobte Situationen mit tragfähigem Mauerwerk (Tabelle NA.2 DIN EN 1627), maximal zwei Flügeln à 2,2 m², Format b/h ≤ 1 und Windklasse ≤ B3/B4 — hier reicht die handwerkliche Regel. Sonderfall 1 erfasst geringtragfähiges Mauerwerk, Vorwandmontage, Übergrößen oder vertikale Nutzlasten und erfordert entweder Bauteilversuche nach ift-MO-02/1 oder eine statische Bemessung. Sonderfall 2 sind absturzsichernde Verglasungen, einbruchhemmende Elemente, Brandschutztüren und Hochhausbefestigungen — hier sind grundsätzlich Prüfnachweise bzw. statische Bemessungen Pflicht. Wer ohne Zuordnung montiert, befindet sich rechtlich auf Eis. Welche konkreten Befestiger und Verankerungsgründe in welchem Fall geprüft wurden und wie der Übergang zum Versuch nach ift-Richtlinie aussieht, beschreibt die Quelle ausführlich.

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