Situation

Ein Bauüberwacher oder Sachverständiger prüft, ob ein Hersteller-Zertifikat tatsächlich alle Anforderungen einer RC-Klasse abdeckt oder nur Teile davon.

Knackpunkt

Nur die vollständige Prüfung nach allen drei Normen (DIN EN 1628 statisch, DIN EN 1629 dynamisch, DIN EN 1630 manuell) erlaubt die endgültige Klassifizierung — Teilprüfungen liefern keine Aussage.

Risiko bei Fehlentscheidung

Akzeptanz eines unvollständigen Prüfberichts — das Fenster trägt zwar ein Hersteller-Label, ist aber nicht gemäß DIN EN 1627 zertifizierbar.

Lösungsrichtung

Die RC-Klassifizierung ist ein Drei-Säulen-Test: (1) statische Belastung der Verriegelungspunkte nach DIN EN 1628, (2) dynamische Belastung nach DIN EN 1629 mit dem 50-kg-Zwillingsreifen aus definierter Fallhöhe und (3) manueller Einbruchversuch nach DIN EN 1630 mit klassenspezifischem Werkzeugsatz und Widerstandszeit. Nur wenn alle drei Versuche in derselben Klasse bestanden werden, darf die CE-Kennzeichnung mit dieser RC-Klasse erfolgen. Wer einen Bericht akzeptiert, der nur den dynamischen Test in höherer Klasse zeigt, übersieht das schwächste Glied. Welche Werkzeuge welcher Klasse zugeordnet sind (Schraubendreher 16 mm bei RC 2, zusätzlich 710-mm-Kuhfuß bei RC 3) und welche "durchgangsfähigen Öffnungen" (Rechteck 400 × 250 mm, Ellipse 400 × 300 mm, Kreis Ø 350 mm) das Versagenskriterium bilden, beschreibt die Quelle im Detail.

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