Situation

Ein Ausführender oder Bauüberwacher muss nach Fertigstellung der Einbruchhemmungs-Fenstermontage prüfen, welche Dokumentation an Bauherr und Versicherung übergeben werden muss.

Knackpunkt

Die Montagebescheinigung nach DIN EN 1627 Nationaler Anhang ist eine Empfehlung — sie wird aber von Versicherungen und Polizei in der Schadensregulierung regelmäßig verlangt.

Risiko bei Fehlentscheidung

Fenster RC-klassifiziert geliefert, aber Montagebescheinigung fehlt oder ist unvollständig — im Einbruchsschaden kann die Versicherung die RC-Konformität nicht prüfen und die Erstattung kürzen.

Lösungsrichtung

Die Montagebescheinigung dokumentiert für Bauherr und Versicherung, dass der Einbau bauseitig dem Prüfbericht und der Montageanleitung entspricht. Sie enthält: Firma + Anschrift des Monteurs, Objekt + Anschrift, Beschreibung der eingebauten einbruchhemmenden Bauteile, Verweis auf den Prüfbericht und die Montageanleitung, sowie eine Spalte "besondere Anmerkungen" für bauseitige Abweichungen (z.B. wenn aus Mauerwerk-Toleranzen oder Bestandssituation von der Anleitung abgewichen wurde). Wer die Bescheinigung weglässt, hat im Einbruchsfall ein Beweisproblem — die Versicherung kann nicht prüfen, ob das RC-zertifizierte Fenster auch RC-konform montiert wurde, und kürzt die Erstattung. Welches Muster für die Bescheinigung in DIN EN 1627 Tabelle 6 vorgeschlagen wird und welche typischen Abweichungen dokumentationspflichtig sind, zeigt die Quelle mit einer ausgefüllten Vorlage.

ZUR QUELLE