Situation
Ein Ausführender oder Bauüberwacher muss nach Fertigstellung der Einbruchhemmungs-Fenstermontage prüfen, welche Dokumentation an Bauherr und Versicherung übergeben werden muss.
Lösungsrichtung
Die Montagebescheinigung dokumentiert für Bauherr und Versicherung, dass der Einbau bauseitig dem Prüfbericht und der Montageanleitung entspricht. Sie enthält: Firma + Anschrift des Monteurs, Objekt + Anschrift, Beschreibung der eingebauten einbruchhemmenden Bauteile, Verweis auf den Prüfbericht und die Montageanleitung, sowie eine Spalte "besondere Anmerkungen" für bauseitige Abweichungen (z.B. wenn aus Mauerwerk-Toleranzen oder Bestandssituation von der Anleitung abgewichen wurde). Wer die Bescheinigung weglässt, hat im Einbruchsfall ein Beweisproblem — die Versicherung kann nicht prüfen, ob das RC-zertifizierte Fenster auch RC-konform montiert wurde, und kürzt die Erstattung. Welches Muster für die Bescheinigung in DIN EN 1627 Tabelle 6 vorgeschlagen wird und welche typischen Abweichungen dokumentationspflichtig sind, zeigt die Quelle mit einer ausgefüllten Vorlage.