Situation

Ein Tragwerksplaner steht vor der Befestigung einer Fassaden-Unterkonstruktion auf der Baustelle und muss klären, ob die Dübel-ETA den vorhandenen Verankerungsgrund abdeckt — oder ob er Versuche durchführen lassen muss.

Knackpunkt

Die Frage "ist der Baustellen-Stein in der ETA abgebildet?" hat vier Antwortvarianten — und nur eine davon verzichtet auf Versuche.

Risiko bei Fehlentscheidung

Ohne Versuche außerhalb der ETA verankert — formal Verstoß gegen den Anwendungsbereich der Zulassung, Zustimmung im Einzelfall fällig, im Schadensfall haftungsrelevant.

Lösungsrichtung

Versuche am Bauwerk sind nicht erforderlich, wenn der Baustellen-Stein exakt einer der in der Dübel-ETA abgebildeten Verankerungsgründe ist und Setztiefe + Bohrverfahren eingehalten werden — bei Vollsteinen reichen abweichend auch größere Steinformate oder höhere Druckfestigkeit. Versuche werden Pflicht, sobald (a) der Stein nicht in der ETA ist, aber gleiche Baustoff-/Strukturkategorie hat, (b) ein Vollstein kleiner oder schwächer als der ETA-Referenzstein ist, (c) Hammerbohrer statt Drehgang oder (d) tiefere Setztiefe verwendet wird. Wer außerhalb dieser Fälle ohne Versuche bohrt, ist außerhalb der Zulassung und braucht eine ZiE. Welche Nutzungskategorie (a–d nach EAD 330284) welche Verankerungsgründe umfasst und wie die Übertragbarkeit funktioniert, fasst die Quelle in einer Entscheidungstabelle zusammen.

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