Situation
Ein Tragwerksplaner muss einen Prüfbericht der Versuche am Bauwerk auswerten oder selbst freigeben und prüfen, ob die Mindestangaben vollständig sind.
Lösungsrichtung
TR 051 listet die Mindestangaben in einer geschlossenen Liste: Bauwerk, Eigentümer, Datum/Ort der Prüfungen, Prüfvorrichtung, Art der Konstruktion, Mauerwerk (Steinart, Festigkeitsklasse, Abmessungen, Mörtelgruppe + Sichtbeurteilung Fugen), Kunststoffdübel und Schrauben, Schneidendurchmesser Hartmetallbohrer (vor/nach Bohren) sowie Versuchsergebnisse (N1-Werte, Versagensart). Wer einen Punkt schwammig dokumentiert ("Mauerwerk vorgefunden" statt klassifizierter Stein), produziert einen Bericht, der nicht übertragbar ist und im Streitfall nicht trägt. Eine Fotodokumentation ist nach DIBt-Regel empfohlen, weil der Fachplaner oft nicht persönlich anwesend ist. Welche Felder der Prüfberichts-Vorlage konkret zu füllen sind, arbeitet die Quelle an einem Beispiel-Bericht durch.