Situation

Ein Ausführender muss entscheiden, ob er für die Fensterbefestigung verzinkten Stahl oder A4-Edelstahl verwendet, obwohl die Befestigung in einem klimatischen Zwischenbereich zwischen Außen und Innen sitzt.

Knackpunkt

Die Fensterlaibung ist baurechtlich weder eindeutig Innen- noch Außenraum — die Standard-Materialregeln aus der allgemeinen Dübeltechnik greifen so nicht.

Risiko bei Fehlentscheidung

Korrosion der Befestiger im Laufe der Nutzungsdauer mit Festigkeitsverlust; bei Hochhaus- oder Sturmlast-Befestigungen sicherheitskritisch.

Lösungsrichtung

Die Faustregel der allgemeinen Dübeltechnik (innen verzinkt, außen A4) gilt am Fenster mit einer Ausnahme: in der Anschlussfuge zwischen Fenster und Wand reicht verzinkter Stahl, wenn vier Bedingungen kumulativ erfüllt sind — Befestiger im Funktionsbereich der Fuge, keine chemische Belastung, keine nennenswerte Tauwasserbildung und beidseitige Abdichtung (raum- und außenseitig). Sobald eine dieser Bedingungen fehlt (chemische Last im Industriebau, Tauwasser im Sanierungsfall, fehlende Außenabdichtung), wird nichtrostender Stahl Pflicht, in Schwimmbädern und Küstenregionen sogar hoch korrosionsbeständig. Welche Stahlgüten in welchen Umgebungen konkret zulässig sind, fasst die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für nichtrostende Stähle zusammen, auf die die Quelle gezielt verweist.

ZUR QUELLE