Situation

Die Tragwerksplanung muss den Rückbau einer Bestandsbrücke planen — entweder als Vorbereitung für einen Ersatzneubau oder als endgültigen Rückbau — und steht dabei vor temporären Tragzuständen, die in den klassischen Bemessungsnormen nicht abgebildet sind.

Knackpunkt

Der Rückbau erzeugt Zwischenzustände, in denen Tragsystem, Lastannahmen und Einwirkungen vollständig anders sind als im planmäßigen Bestand — Stützenwegnahme, sukzessive Ausbauten oder Schneidvorgänge ändern das statische System schrittweise.

Risiko bei Fehlentscheidung

Ein nicht nachgewiesener Zwischenzustand kann zu Versagen beim Rückbau führen — mit Personenschäden für Ausführende und unkontrollierten Bauwerksabbrüchen.

Lösungsrichtung

Die im Rahmen eines BASt-Forschungsvorhabens erarbeitete Rückbaurichtlinie führt vier Pflicht-Schritte ein: Bestandsaufnahme inklusive bauwerksdiagnostischer Untersuchungen, Planung der Rückbauschritte mit allen Zwischenzuständen, Nachweis der Tragfähigkeit für jeden dieser Zwischenzustände unter Berücksichtigung temporärer Einwirkungen (Gewicht von Abbruchgerät, Schneidschnittflächen, sukzessive entfernte Tragelemente) und Nachweis von Unterbauten und Gründungen, die im Rückbau ungewöhnliche Belastungen sehen. Wer den Rückbau ohne Zwischenzustands-Nachweise plant, verlagert das Risiko auf die ausführende Firma. Welche Nachweisformate für Massivbrücken, Stahl- und Stahlverbundbrücken sowie für Unterbauten konkret gelten und wie Lastannahmen für temporäre Bauzustände abzuleiten sind, arbeitet Abschnitt 7 der Quelle durch.

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