Situation

Die Bauwerksprüfung oder Bauüberwachung soll bei einer großflächigen oder schwer zugänglichen Brücke entscheiden, ob bildbasierte Verfahren (UAS-Befliegung, Photogrammetrie, georeferenziertes 3D-Modell) eine handnahe Sichtprüfung ersetzen oder nur ergänzen können — eine Frage, die in der DIN 1076 erst neu beantwortet wird.

Knackpunkt

Bildbasierte Verfahren liefern eine flächige Dokumentation, aber die normative Gleichwertigkeit hängt an Auflösung, Lichtverhältnissen, Kalibrierung und Reproduzierbarkeit — Standard­vorgehen für Aufnahme, Auswertung und Schadenskartierung sind keine Selbstverständlichkeit.

Risiko bei Fehlentscheidung

Unzureichende Bildqualität oder fehlende Georeferenzierung bedeutet, dass Schäden übersehen werden oder Epochenvergleiche zwischen Prüfdurchläufen nicht aussagekräftig sind — die Prüfung ist dann nicht normgerecht.

Lösungsrichtung

Bildbasierte Verfahren ersetzen die handnahe Prüfung nicht pauschal — sie sind Werkzeug in einem geregelten Prozess: Aufnahmeplanung (manuell, automatisiert oder UAS-gestützt), photogrammetrische Auswertung mit georeferenziertem 3D-Modell, Schadenskartierung und Verknüpfung im Digitalen Zwilling. Nur wenn Aufnahme und Auswertung den Qualitätsanforderungen der DIN 1076 (Auflösung, Licht, Kalibrierung) genügen, sind die Ergebnisse für Zustandsbewertung und Epochenvergleiche normfest. Wer ohne diese Prozesskette prüft, dokumentiert flächig, aber nicht prüffest. Welche Aufnahmeszenarien für welche Bauteilflächen (Einzelbauteile, große Flächen, Unterseiten) typisch sind und wie automatisierte Schadenserkennung und Cloud-Bereitstellung integriert werden, arbeitet Abschnitt 2.2 mit Anwendungsbeispielen aus.

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