Lösungsrichtung
Im Fachbuch wird erläutert, dass sich der Auftragnehmer beim Werkvertrag zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks verpflichtet. Geschuldet wird also ein funktionierendes Ergebnis und nicht nur Arbeitskraft.
Im Fachbuch wird erläutert, dass sich der Auftragnehmer beim Werkvertrag zur Herstellung eines funktionstauglichen Werks verpflichtet. Geschuldet wird also ein funktionierendes Ergebnis und nicht nur Arbeitskraft.