Lösungsrichtung
Die Ausführungen im Fachbuch zeigen, dass Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit nicht als Behinderung gelten, wenn bei Angebotsabgabe normalerweise mit ihnen gerechnet werden musste. Maßgeblich ist der allgemein vorauszusehende Witterungsverlauf für den Ort der Bauausführung zum vorgesehenen Ausführungszeitpunkt.