Lösungsrichtung

Im Fachbuch wird erläutert, dass ein Verbraucherbauvertrag vorliegt, wenn ein Verbraucher einen Auftrag zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erteilt. Die Beauftragung einzelner Gewerke reichen dafür nicht aus.

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