Lösungsrichtung

Die Ausführungen im Fachbuch zeigen, dass die Behinderungsanzeige dem Auftraggeber ermöglichen soll, die Behinderung abzustellen. Sie ist nach der Darstellung im Fachbuch auch in BGB-Verträgen als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung bedeutsam.

ZUR QUELLE