Lösungsrichtung

Ja, das ist möglich. Öffnungen wie Grifflöcher oder Aufnahmelöcher führen nicht automatisch dazu, dass ein Stein als Lochstein gilt. Entscheidend ist das Verhältnis der Lochfläche zur gesamten Lagerfläche des Steins. Daher können auch Vollsteine sichtbare Öffnungen haben. Für die Praxis ist wichtig, sich nicht allein auf die Bezeichnung zu verlassen, sondern das reale Bohrbild und den tatsächlichen Aufbau am Befestigungspunkt zu berücksichtigen. Gerade bei Injektionssystemen können angebohrte Hohlräume zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen.

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