Lösungsrichtung
Bei Mehrfachbefestigungen gelten zusätzliche konstruktive Randbedingungen. Genannt werden unter anderem mindestens drei Befestigungspunkte je Blendrahmenprofil, eine symmetrische Eckbefestigung, Begrenzungen beim Befestigungsabstand sowie Anforderungen an die Rahmenecke und an die Steifigkeit bestimmter Profile. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, darf der Ansatz für die Mehrfachbefestigung nicht angewendet werden. Für die Praxis heißt das: Mehrere Befestigungspunkte allein genügen nicht. Die konkrete Anordnung und die konstruktive Ausbildung sind entscheidend.