Lösungsrichtung
Nein. Auch wenn das Fensterelement oder die Verglasung für sich geprüft ist, muss zusätzlich die Befestigung am Baukörper nachgewiesen werden. Es wird klargestellt, dass bei der Planung und Ausführung alle Bestandteile der Konstruktion berücksichtigt werden müssen. Für die Praxis bedeutet das: Ein geprüftes Glas oder ein geprüftes Element ersetzt nicht automatisch den Nachweis der Verbindung zum tragenden Untergrund. Erst wenn auch die Befestigung und Lastweiterleitung passend geregelt sind, ist die Ausführung vollständig abgesichert.