Lösungsrichtung
Nein. Wenn die Absturzsicherung über ein Fenster- oder Glasgeländer erfolgt, das direkt auf dem Blendrahmen befestigt wird, muss zusätzlich zur Befestigung des Blendrahmens am Baukörper auch die Befestigung des Geländers am Blendrahmen nachgewiesen werden. Für die Praxis heißt das: Es gibt in solchen Fällen mindestens zwei sicherheitsrelevante Schnittstellen, die getrennt betrachtet und nachgewiesen werden müssen. Nur die Verankerung des Rahmens in der Wand zu prüfen, reicht dann nicht aus.