Lösungsrichtung
Nach dem Fachbuch sind Anforderungen an die Schlagregendichtheit von Fenstern und Fenstertüren nicht im deutschen Baurecht geregelt. Deshalb müssen die Anforderungen zwischen Planer und ausführender Firma vereinbart werden. Maßgeblich beeinflusst werden sie durch den Standort des Gebäudes, die Einbausituation und die Orientierung.